Kundgebung am 05.03

Keine Verschärfung des Aufenthaltsgesetzes!

Kundgebung am Donnerstag 5. März um 15:00
Hinter Brandenburger Tor (Platz des 18. März)

Am 6. März findet im Bundestag die erste Lesung des Gesetzesentwurfs mit dem sperrigen Titel „zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung“ statt. Vom Bleiberecht bleibt aber nicht viel übrig. Insbesondere Geduldete und Geflüchtete im Dublinverfahren werden umfassende Repressionen ausgesetzt:
– Inhaftierung
– Einreisesperren
– Arbeitsverbot

Während Pegida deutschlandweit demonstriert, kommt der Bundestag mit diesem Gesetzentwurf ihren Forderungen entgegen. Erstens werden Geflüchtete kriminalisiert. Alle Geflüchtete, bei denen nach dem Gesetz eine „Fluchtgefahr“ besteht, können inhaftiert werden. Das betrifft alle Geflüchtete im Dublinverfahren; alle, die ohne Visum eingereist sind; alle, die keine oder falsche Identitätsdokumente besitzen; und auch diejenigen, die dabei nicht helfen, ihre Identität aufzuklären. Eine ungeklärte Identität ist aber leider für viele der einzige Abschiebeschutz.

Ein weiteres Repressionsmittel ist die Ausweitung von Einreisesperren. Nicht mehr einreisen dürfen Personen:
– die nicht innerhalb der gesetzten Ausreisefrist ausgereist sind – sprich alle Geduldete –
– die „in das Bundesgebiet eingereist sind, um öffentliche Leistungen zu beziehen“
Darunter fassen sie alle Geflüchtete im Dublinverfahren, alle, die in einem anderen EU-Staat als schutzberechtigt anerkannt wurden. Auch Menschen, den ihre Asylgründe nicht geglaubt werden, wird die Einreise verwehrt. Allein unter Dublin fallen ein Drittel aller Asylsuchenden. Ganze Staaten werden als „sicher“ erklärt, und oft wird grundsätzlich unterstellt, dass die Geflüchtete keine „richtigen“ Fluchtgründe haben. Ihre Asylanträge werden als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt.
Für sie wird das tägliche Leben zusätzlich erschwert. Neben schon bestehenden Regelungen wie Lagerpflicht und Asylbewerberleistungsgesetz, wird ihnen einen allgemeinen Arbeitsverbot auferlegt.

Politisches Engagement von Geflüchteten wird indirekt „Straftaten“ gleichgesetzt. Beide können zur Begründung einer Ausweisung hervorgebracht werden. In der Konsequenz könnte dies ein politisches Betätigungsverbot für abgelehnte AsylbewerberInnen bedeuten.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die begründete Annahme besteht, dass alle zukünftig einreisenden Geflüchtete in Deutschland weggesperrt werden sollen. Es muss auch davon ausgegangen werden, dass die Zahl der Abschiebungen stark ansteigen wird. Das Grundrecht auf Asyl und das Recht auf einen „fairen“ Zugang zu einem Asylverfahren wird damit endgültig abgeschafft. Die Geflüchteten werden schon mit ihrer Einreise nach Deutschland kriminalisiert. Ihnen wird jegliche Chance auf ein „faires“ Verfahren verwehrt.
Das faktische politische Betätigungsverbot von Geflüchteten ist ein Angriff auf alle politisch engagierten Menschen in der BRD. So wird das Recht auf Meinungsfreiheit und politische Betätigung als solches infrage gestellt, auch wenn es hier speziell die Geflüchteten betrifft.
Mit der Formulierung, dass bei „Fluchtgefahr“ Geflüchtete in Abschiebe-/Ausreisegewahrsam genommen werden können, wird das gesamte Gesetz ad absurdum geführt. Bei Geflüchteten von „Fluchtgefahr“ zu sprechen ist wohl der größte Hohn, den sich das sogenannte Asylgesetz erlauben kann.

Somit rufen wir alle Menschen auf, sich diesem Unrechtsgesetz in den Weg zu stellen.

Keine Verschärfung des Asylrechts! Für eine menschenwürdige Asylpolitik!
Weg mit Arbeitsverbot, Einreisesperren, Abschiebungshaft und allen Instrumenten aus dem Arsenal der Abschiebung!
Für ein Bleiberecht für langjährig Geduldete! Ohne Ausschlussgründe und für alle!

Mehr Informationen:
– http://stopasyllaw.blogsport.eu/
– migrationsgesetze.info
– corasol.blogsport.de