Bericht vom Infoabend zur Aufenthaltsgesetzverschärfung am 28.4. in der Friedel54

Wir können die Verschärfung des Aufenthaltsgesetzes nicht losgelöst von den geschichtlichen Entwicklungen seit dem 11.September 2001 betrachten. Seitdem wurde eine Reihe von Gesetzen zur Einschränkung der Asyl- und Aufenthaltsrechte auf den Weg gebracht. So kommt es, dass in Europa und speziell in Deutschland derzeit im Parlament die « Neudefinition des Aufenthaltsgesetzes » zur Debatte steht. Die Gesetzesänderung wird als sehr komplex empfunden, da sie sich auf mehrere verschiedene Motivationen zurückführen laesst. Hier eine kurze Zusammenfassung, was sich mit dem Inkrafttreten des neuen Aufenthaltsgesetzes ändern wird :

-> Neubestimmung der « Fluchtgefahr » : mit diesem Teil des Gesetzes werden Menschen, die mit Duldung hier leben, besonders zur Zielscheibe der Verschärfung. Sie können zukünftig einige Tage vor einer drohenden Abschiebung an ihrem Aufenthaltsort festgehalten werden und dürfen in diesem Fall nur in Begleitung einer Wachperson das Haus verlassen, da ihnen « Fluchtgefahr » unterstellt wird. Auch Personen, die auf ihrem Weg eine_r_s Schleuser_in bezahlen mussten, wird « Fuchtgefahr » unterstellt, weil angenommen wird, dass Menschen, die hohe Summen für ihre Flucht aufbringen konnten, auch viel in die Verhinderung ihrer Abschiebung stecken werden. (Wir teilen diese Auffassung, da die Freiheit und das Leben keinen Preis haben und wir natürlich alles daran setzen, unser Leben zu retten, während tausende Menschen auf der Suche nach dieser Freiheit im Mittelmeer ihr Leben lassen).
-> Dokumente verlieren: nach der Gesetzesänderung können alle Menschen, die bei ihrer Ankunft in Deutschland ihre Dokumente zerstört oder verloren haben, in Abschiebehaft kommen.
-> Falsche Identität : Personen, die bei in ihrem Asylverfahren eine falsche Identität angegeben haben, um sich zu schützen und dies herausgefunden wird, können in Abschiebehaft kommen und abgeschoben werden.
-> Zusammenarbeit mit den Botschaften : Der deutsche Staat weitet die Kooperation mit Botschaften aus und ist bereit, hohe Summen zu bezahlen, wenn Botschaften Dokumente ausstellen, die es den Behörden erlauben, Asylsuchende abzuschieben.
-> Verlängerung der Inhaftierungszeit in Abschiebehaft : richterlich angeordnete Abschiebehaft kann von 3 auf bis zu 18 Monate verlängert werden
-> 3 Jahre Haft können Asylsuchenden aus Serbien, Bosnien oder Mazedonien oder alle, die mit Wiedereinreisesperren belegt sind, drohen, wenn sie nach einer Abschiebung erneut nach Deutschland einreisen
-> 8 Jahre Duldung : nach acht Jahren, die ein Mensch ununterbrochen mit Duldung in Deutschland gelebt hat, soll er_sie das Recht auf ein Bleiberecht erhalten. Vor allem Menschen in langjähriger medizinischer Behandlung können vermutlich von dieser Regelung profitieren.
-> Die Ausländerbehörden werden vorraussichtlich einen grösseren Entscheidungsspielraum über das Leben eine_r_s Asylsuchenden haben als bisher, gemessen an der Reichweite der Entscheidungen des Bundesamtes

Zusammenfassend hat uns unser Infoabend zur Aufenthaltsgesetzverschärfung gezeigt, dass die Gesetzesverschärfung:
-> Den Handlungsspielraum von Anwält_innen und Botschaften einschränken wird
-> Zu massiven Inhaftierungen und steigenden Abschiebungen führen wird
-> Die Gesetzesänderung wird die Anerkennung Rechte von Asylsuchenden grundlegend verneinen.

Aber es kommt auch noch auf die Mobilisierung und die Aktionen von politischen Gruppierungen und Jurist_innen an !